Bleiberecht für die Familie Hasani

Wenn man sich die Deklaration der Menschenrechte durchliest, kann man nur fassungslos darüber sein, mit welchem Zynismus, welcher Härte und welch fadenscheinigen Argumenten Österreich über das Schicksal von Menschen verfügt und auf wie perfide Weise sich der Staat mittlerweile aus jeglicher Verantwortung stiehlt. Deshalb seien an dieser Stelle Artikel 1 und 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 als wesentliche Errungenschaft einer demokratischen Gesellschaft in Erinnerung gerufen: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“.

In diesem Sinne unsere Unterstützungserklärung für das Bleiberecht der Familie Hasani. Helmut & Ingrid Wiesinger Wien